Was versteht man unter Liberalisierung und Unbundling von Strommärkten?
Im Kontext der Energiewirtschaft bedeutet Unbundling („Entflechtung“) die Trennung von Netzbetrieb und den wettbewerblichen Aktivitäten (Erzeugung, Vertrieb) eines integrierten Energieversorgungsunternehmens (EVU). Die Vorschriften des Unbundlings gelten nur für die Sparten Strom und Gas.
Die Liberalisierung eines Strommarktes ermöglicht freien Wettbewerb in Stromerzeugung und im Stromhandel. Staatliche oder unternehmerische Monopole werden abgelöst, der Markt öffnet sich für eine größere Anzahl von Teilnehmern. Die Liberalisierung eines Strommarktes findet oft gemeinsam mit dem Unbundling, der Entflechtung von Erzeugung, Übertragung, Verteilung und dem Endkundengeschäft im Stromsektor statt. Ziel ist es, die Elektrizitätsversorgung marktwirtschaftlicher zu gestalten. Wo möglich soll mehr Wettbewerb stattfinden, wo nötig greifen staatliche Regulierungen.
In Europa begann die Liberalisierung des Strommarktes 1996 mit der Verabschiedung der ersten Richtlinie zur Liberalisierung des Binnenmarktes für Strom.