Energiegemeinschaft

Was sind Energiegemeinschaften?

 

Seit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, kurz EAG, im Juli 2021 ist es möglich, dass sich mindestens zwei sogenannte Zählpunkte zu einer Energiegemeinschaft (EEG) zusammenschließen können. Einen Zählpunkt hat jeder Haushalt, der Strom bezieht. Das kann eine Gemeinde, ein Unternehmer oder auch ein privater Haushalt sein. Mit einer Energiegemeinschaft kann der erzeugte Strom aus einer Photovoltaik-Anlage, einem Kleinwasserkraftwerk oder auch einem kleinen Windrad an andere verkauft werden. Damit lassen sich eigene Photovoltaik-Anlagen effizienter nutzen, denn grüne Energie wird autarker produziert und genützt. Außerdem wird man Teil einer Community, die aktiv an der Energiewende mitarbeitet.

Energiegemeinschaften sind ein Zusammenschluss von Besitzern eigener Photovoltaikanlagen und Stromabnehmern ohne eine Anlage. Durch die Mitgliedschaft in einer Energiegemeinschaft können alle Beteiligten diesen lokal erzeugten, grünen Strom gemeinschaftlich verbrauchen, speichern oder verkaufen.

Es gibt 2 Arten:

  • Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)
  •  Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)

 

Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) ist auf die Lokal- bzw. Regionalebene beschränkt, d.h. alle Teilnehmer müssen entweder mit dem gleichen Ortsnetztrafo oder dem gleichen Umspannwerk verbunden sein. Dadurch profitieren die Teilnehmer von reduzierten Netzentgelten, Steuern und Abgaben.

Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) sind örtlich nicht beschränkt, und ermöglichen es, Energie innerhalb Österreichs zu teilen. Allerdings gibt es hier aktuell keine finanziellen Vorteile.

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